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Geisteskrankheit, ein moderner Mythos?
von Thomas Szasz
1. Genau genommen können Krankheiten nur den Körper affizieren; daher kann es keine Geisteskrankheit geben.
2. "Geisteskrankheit" ist eine Metapher. Ein Geist kann nur in dem Sinne ,,krank" sein wie schwarzer Humor ,,krank" ist oder die Wirtschaft ,,krank" ist.
3. Psychiatrische Diagnosen sind stigmatisierende Etiketten; sie sollen an die medizinische Diagnosepraxis erinnern und werden Menschen angehängt, deren Verhalten andere ärgert oder verletzt.
4. Gewöhnlich werden Menschen, die unter ihrem eigenen Verhalten leiden und darüber klagen, als ,,neurotisch" und jene, unter deren Verhalten andere Leiden und über die sich andere beklagen, als ,,psychotisch" bezeichnet.
5. "Geisteskrankheit" ist nicht etwas, was eine Person hat, sondern etwas, was sie tut oder ist.
6. Wenn es keine ,,Geisteskrankheit" gibt, kann es keine ,,Hospitalisierung", ,,Behandlung" oder ,,Heilung" von ,,Geisteskrankheiten" geben. Menschen können mit oder ohne Eingreifen des Psychiaters ihr Verhalten oder ihre Persönlichkeit ändern. Solche Eingriffe nennt man heute ,,Behandlung". Die Veränderung, wenn sie in einer von der Gesellschaft gebilligten Richtung verläuft, heißt ,,Genesung" oder ,,Heilung".
7. In die Strafrechtspraxis eingedrungene psychiatrische Vorstellungen - z.B. Antrag auf Unzurechnungsfähigkeit' Gutachten über das seelisch-geistige Unvermögen des Beklagten, einen Prozeß durchzustehen, usw. - korrumpieren das Recht und machen die Bürger, derentwegen sie vorgeblich herangezogen werden, zu Opfern.
8. Persönliches Verhalten folgt stets Regeln, ist strategisch und sinnvoll. Soziale Beziehungen können als Spiele betrachtet und analysiert werden, wobei das Verhalten der Spieler von ausdrücklich formulierten oder stillschweigend wirksamen Spielregeln gelenkt wird.
9. Bei den meisten Arten von freiwilliger Psychotherapie versucht der Therapeut dem Behandelten die unausgesprochenen Spielregeln, nach denen er sich richtet, zu erläutern und ihm bei der Überprüfung der Ziele und Werte der von ihm praktizierten Lebensspiele zu helfen.
Es gibt keine medizinische, moralische oder juristische Rechtfertigung für unerbetene psychiatrische Eingriffe wie ,,Diagnose", ,,Hospitalisierung" oder ,,Behandlung".
Sie sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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